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BGH, 03.07.1970 - I ZR 104/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zustimmung des Komponisten zur Neubearbeitung seines Werkes - Herabsetzung des Autorenanteils - Fernsehsenderecht an Originalfassung und Neufassung - Werk "Wie einst im Mai" des Librettisten Rudolf Bernauer - Rechtswirksamkeit der Einwilligung des Komponisten in ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.12.1963 - Ib ZR 75/62
Möglichkeit der rechtlichen Qualifizierung einer Verbindung von Musik und Text …
Auszug aus BGH, 03.07.1970 - I ZR 104/68
Der Revision kann nicht gefolgt werden, soweit sie rügt, daß das Berufungsgericht weder das Gesellschaftsverhältnis nach dem Vertrag vom 8. Mai 1913 noch das Bestehen einer bloßen Werkverbindung (§ 5 LUG; jetzt §§ 9, 129 Abs. 1 UrhG) zwischen dem Libretto der Posse und der damit zur gemeinsamen Verwertung verbundenen Musik hinreichend gewürdigt und dadurch die an sich notwendige Unterscheidung zwischen einer Bearbeitung des Librettos und einer Bearbeitung der Musik als - ungeachtet ihrer Verbindung zur gemeinsamen Verwertung - jeweils selbständige Werke (vgl. BGH GRUR 64, 326/330 - Subverleger) nicht getroffen habe.